Heute, am 19. Januar 2025, endet die Frist zum Umtausch des alten Führerscheins in den neuen Führerschein für die Geburtsjahrgänge von 1971, sofern sie ihren Führerschein vor 1999 erworben haben. Die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 hätten ihre Führerscheine schon umtauschen müssen. Sollten Bürger:innen den Umtausch vergessen haben, ist dies schnellstmöglich nachzuholen.
Zu beachten ist, dass der Besitz eines gültigen Führerscheins die Grundvoraussetzung für die KFZ-Teilnahme auf öffentlichen Straßen ist. Bei einer Polizeikontrolle oder einem Unfall kann die Fahrt mit einem ungültigen Führerschein gravierende Konsequenzen haben.
Für den Umtausch der Führerscheine ist die Fahrerlaubnisbehörde der Stadt Mönchengladbach zuständig. Es werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild (biometrisch 35 mm x 45 mm)
- bisheriger Führerschein
- bei Antragstellerinnen/Antragstellern, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und die Klasse C oder CE (früher Klasse 2) beantragen, benötigen wir ein augenärztliches Gutachten und eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung.
- Karteikartenabschrift aus der Fahrerlaubnisdatei, falls der alte Führerschein nicht in Mönchengladbach ausgestellt wurde!
Die Stadt Mönchenglabach bietet für den Antrag einen Online-Service an, sodass Bürger:innen nicht ins Straßenverkehrsamt müssen. (Bei Redaktionsschluss war der Service nicht verfügbar. Bitte die aktuellen Hinweise der Stadt beachten). Anschließend werden Bürger:innen per E-Mail informiert, wenn ihr neuer Führerschein da ist. Dieser kann anschließend ohne Termin am Sonderschalter abgeholt werden. Es ist dringend zu empfehlen, den Sonderschalter nicht in den Stoßzeiten zu besuchen! Da es beim Sonderschalter keine Termine gibt, kann es sonst zu großen Wartezeiten kommen.
Es handelt sich wirklich nur um einen Umtausch, bei dem die Fahrerlaubnis unverändert bestehen bleibt. Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – dann auf 15 Jahre befristet. Danach muss der Führerschein neu beantragt werden.
Führerscheininhaber vo dem Geburtsjahr 1953 haben für den Umtausch noch bis zum 19.01.2033 Zeit.
Inhaber eines Kartenführerscheins, müssen auf das Ausstellungsdatum schauen. Die Ausstellungen von 1999 bis 2001 müssen bis zum 19.01.2026 ihren Führerschein umtauschen.
Mehr Infos unter: service.moenchengladbach.de/suche/-/egov-bis-detail/dienstleistung/2228/show